meyFA Medizinarbeitsrecht

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Medizinarbeitsrecht

Herzlich willkommen auf unserer neuen Informationsplattform zum Medizinarbeitsrecht.

Die an der Stadtgrenze von Frankfurt am Main gelegene Fachanwalts - Kanzlei ist auf Arbeitsrecht und Medizinarbeitsrecht spezialisiert.

Um beispielsweise für eine Ärztin oder einen Arzt einen Eingruppierungsprozess führen zu können, sind nicht nur Kenntnisse im Tarifrecht, sondern auch im Medizinrecht erforderlich. Die tarifrechtlichen Regelungen in den Krankenhaustarifverträgen TVöD, TV-L und den Ärzte-Tarifverträgen (TV-Ärzte) der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) kann nur anwenden, wer neben dem allgemeinen Tarifrecht beispielsweise die Organisationsstrukturen im Krankenhaus kennt.

Wer Hochschulmediziner vertritt, muss sich mit dem Recht der Hochschulmedizin auskennen.

Die arbeitsrechtliche Vertretung des leitenden Krankenhausarztes kann nur leisten, wer um die Rechte und Pflichten des Chefarztes, u.a. um seine Liquidationsrechte im wahlärztlichen bzw. ambulanten Bereich weiß. Wer die typischen Entwicklungsklauseln im Chefarztvertrag nicht überblickt und sich keine Gedanken darüber macht, ob er leitender Angestellter ist, macht schon beim Abschluss des Chefarztvertrages Fehler und kann ihm bei Beendigungsverhandlungen nicht hilfreich zur Seite stehen.

Arbeitszeitregelungen beispielsweise beim Oberarzt oder Assistenzarzt lassen sich ohne die Besonderheiten der Patientenversorgung im Krankenhaus nicht beurteilen.

Medizinische Kunstfehler können den Arbeitsplatz kosten; ein Kündigungsschutzprozess ohne medizin- und haftungsrechtliche Kenntnisse wäre wiederum ein anwaltlicher Kunstfehler.

Für die arbeitsrechtliche Vertretung von Krankenhäusern ist eine genaue Kenntnis der Organisationsstrukturen und der einschlägigen Gesetze zwingend, die Grundstrukturen der Krankenhausfinanzierung hilfreich.

Betriebliche Mitbestimmung weicht bei staatlichen, privaten und kirchlichen Krankenhausträgern ab. Der Arbeitsrechtlicher muss wissen wo und weshalb.

Schauen Sie sich bitte auf unserer Website um.

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